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Wann muss mein Schuldner meine Rechtsanwaltskosten tragen?
Voraussetzung für die Kostentragungspflicht Ihres Schuldners ist, dass dieser sich zum Zeitpunkt unseres Tätigwerdens in Verzug befindet. Die Voraussetzungen des Verzugseintritts sind in § 286 BGB geregelt. Ganz allgemein gilt: Verzug liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung aus einem von ihm zu vertretenen Grund verzögert. Voraussetzung für den Eintritt des Verzugs ist die Fälligkeit der Forderung und der Ablauf etwaiger Zahlungsziele, bzw. der 30 Tage gem. § 286 III BGB. Ab diesem Zeitpunkt hat der Schuldner zusätzliche Kosten zur Beitreibung der Forderung als Verzugsschaden zu tragen.
Dabei gilt: Sämtliche Mahnkosten werden als Verzugsschaden zusammen mit der Hauptforderung geltend gemacht. Zum arbeitsrechtlichen Mahnverfahren gelangen Sie hier. Es ist Teil unseres Services, Ihren Anspruch vorab umfassend rechtlich, summarisch auf seine Begründetheit zu überprüfen und den Verzugseintritt festzustellen.
Muss ich Kosten verauslagen?
Im vorgerichtlichen Verfahren brauchen Sie keine Kosten zu verauslagen. Wir machen sämtliche Kosten direkt gegenüber Ihrem Schuldner geltend, die dieser als Verzugsschaden zu tragen hat (§§ 280 I, II i. V. m. 286 BGB).
In diesem Stadium des Verfahrens gewinnen wir ein umfassendes Bild über die Solvenz und Zahlungsmoral Ihres Schuldners: Dazu holen wir unter anderem, soweit Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit vorliegen, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ein. Soweit Ihr Schuldner Ihre Forderung nach dem vorgerichtlichen Mahnschreiben nicht unmittelbar begleicht, treten wir in telefonischen Kontakt mit Ihrem Schuldner, wodurch wir unter anderem Kenntnis von den behaupteten Einwendungen Ihres Schuldners erlangen. Aufgrund dieser Informationen sind wir in der Lage, die Erfolgsaussichten eines Mahnbescheids oder einer Klage zu beurteilen.
Wann verjährt meine Forderung?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste ( § 199 BGB).
Neben der bereits erwähnten regelmäßigen Verjährungsfrist gibt es eine ganze Reihe anderer Verjährungsfristen. Es gehört zu unserem Service, Ihre Forderung vorab auf eine eventuell gegebene Verjährung zu überprüfen.
Was kostet das Verfahren?
Die Kosten eines zivilrechtlichen Verfahrens richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Dieser bestimmt sich in aller Regel nach der Höhe der Forderung.
Im vorgerichtlichen Verfahren brauchen Sie keine Kosten zu verauslagen. Wir machen sämtliche Kosten direkt gegenüber Ihrem Schuldner geltend, die dieser als Verzugsschaden zu tragen hat (§§ 286 i. V. m. 280 Abs. 2 BGB). Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie hier. Soweit Sie sich aufgrund einer Insolvenz Ihres Schuldners entschließen, Ihre Forderung nicht im gerichtlichen Verfahren verfolgen zu lassen, berechnen wir lediglich 50% der gesetzlich entstandenen Gebühren.
Welche Unterlagen muss ich zur Verfolgung meiner Forderung übersenden?
Grundsätzlich benötigen wir die Unterlagen, aus denen sich der Anspruch gegen Ihren Schuldner ergibt. Dies können Verträge sein, oder eine Rechnung bzw. Mahnung, die Sie geschrieben haben. Im Einzelfall berät Sie Ihr Kontaktpersönlicher Berater
Ab welcher Forderungshöhe "lohnt" sich ein Verfahren?
Grundsätzlich lohnt es sich jede begründete Forderung zu verfolgen, denn eine nicht realisierte Forderung - egal in welcher Höhe - ist verschenktes Geld. Wir setzen alles daran Ihr Verfahren im vorgerichtlichen Bereich zum Erfolg zu führen, dadurch halten wir die Kosten gering. Durch unser besonderes Angebot, wonach Sie im vorgerichtlichen Bereich keinen Kostenvorschuss leisten müssen und wir im Falle einer Insolvenz Ihres Schuldners die Kosten um 50% reduzieren, minimieren wir Ihr Risiko. Wir empfehlen daher die Entscheidung über die Verfolgung Ihrer Forderung nicht von deren Höhe anhängig zu machen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Rechtsanwälte der Mahnfactory drängen bei Ihrem Schuldner auf schnellstmöglichen Forderungausgleich. Wir machen Ihre Forderung bei Ihrem Schuldner wichtig, so dass die Begleichung oberste Priorität erhält. Sollte ein gerichtliches Mahnverfahren unvermeidlich sein, so hängt die Verfahrensdauer wesentlich von den gesetzlichen Fristen ab: Nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vollstreckungsbescheid beantragt, welcher dem Schuldner wiederum zugestellt werden muss und gegen den er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Nach Ablauf dieser Frist kann aus diesem vollstreckt werden.
Was passiert bei einer Insolvenz meines Schuldners?
Die Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners ist das eigentliche Risiko des Verfahrens.
Jedoch ist zu unterscheiden:
Schuldner behaupten oftmals zahlungsunfähig zu sein. In der Regel widerspiegelt dies jedoch nur die Zahlungsunwilligkeit bzw. momentane Zahlungsengpässe. Bei momentanen Zahlungsengpässen lassen sich sehr häufig gute Erfolge durch die Vereinbarung von Teilzahlungen erzielen. Vorteile einer solchen Vereinbarung sind, dass keine Kosten zu verauslagen sind und der Schuldner gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis über die Forderung und die Kosten abgibt. Zudem erfolgen erste Teilzahlungen sehr zeitnah und die vollständige Befriedigung in aller Regel schneller, als bei einem streitigen Verfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung.
Ist der Schuldner lediglich zahlungsunwillig, führen wir ihm vor Augen, welche Konsequenzen sein Verhalten für ihn hat: Zum einen verursacht ein gerichtliches Verfahren vom Schuldner zu tragende Kosten in nicht unerheblicher Höhe. Zum anderen wird seine Bonität im Zwangsvollstreckungsverfahren (durch eventuelle Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Kontenpfändung, Lohnpfändung) stark beschädigt. Wir machen Ihre Forderung bei Ihrem Schuldner wichtig, in dem wir Ihrem Schuldner plastisch darstellen, welche Auswirkungen Zahlungsunwilligkeit auf sein künftiges Leben hat.
Davon zu unterscheiden ist die Situation, in der der Schuldner die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat. Bei der eidesstattlichen Versicherung kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Abgabe an. Liegt dieser schon sehr lange zurück, kann es sein, dass sich die finanzielle Situation des Schuldners zwischenzeitlich verbessert hat. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne.
Um Ihr Risiko zu minimieren, prüfen wir gerne auf Wunsch vorab, ob für den Schuldner eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis besteht.
Soweit Sie sich aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Insolvenz Ihres Schuldners entschließen, Ihre Forderung nicht im gerichtlichen Verfahren verfolgen zu lassen, berechnen wir lediglich 50% der gesetzlich entstandenen Gebühren
Vertreten Sie, als Berliner Rechtsanwälte, mich auch vor Gericht im ganzen Bundesgebiet?
Wir sind als Rechtsanwälte an allen bundesdeutschen Land- und Amtsgerichten zugelassen. Im schriftlichen Verfahren werden Sie ausschließlich von den Rechtsanwälten der Mahnfactory betreut. Bei mündlichen Verhandlungen werden sie durch unsere Kanzlei oder durch einen Rechtsanwalt unseres bundesweit tätigen Kooperationsnetzwerks vertreten.
Auf welche Vermögenswerte meines Schuldners können Sie im Zwangsvollstreckungsverfahren zugreifen?
Ganz grundsätzlich sind sämtliche Vermögensgegenstände Ihres Schuldners pfändbar. Hiervon ausgenommen sind Vermögenswerte, die der bescheidenen Lebensführung oder der Erwerbstätigkeit des Schuldners und seiner Familie dienen.
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