Mahn Factory

 
Wir kümmern uns um Ihre offenen Forderungen.
 

Kontaktaufnahme mit den Rechtsanwälten der Mahnfactory

Für einen Erstkontakt füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Berater setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Dieser wird Sie während des gesamten Verfahrens betreuen. Sie können uns selbstverständlich auch direkt anrufen.

Übersendung Ihrer Unterlagen

Um ein möglichst zügiges Verfahren zu gewährleisten, können Sie uns sämtliche benötigte Unterlagen per E-Mail-Anhang oder per Fax zukommen lassen. Der traditionelle Postversand bleibt natürlich weiterhin möglich.

Vorgerichtliche Forderungsverfolgung durch die Rechtsanwälte der Mahnfactory

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen sendet Ihr persönlicher Berater der Mahnfactory grundsätzlich noch am selben Tag ein vorgerichtliches anwaltliches Mahnschreiben an Ihren Schuldner. Darin wird Ihr Schuldner zur Begleichung Ihrer Forderung aufgefordert. Erfolgt die Zahlung daraufhin nicht direkt, so setzt sich Ihr persönlicher Berater unmittelbar telefonisch mit Ihrem Schuldner in Verbindung. Bei diesem telefonischen Kontakt, der oft zu einer außergerichtlichen Einigung führt, profitieren Sie von den besonderen kommunikativen Fähigkeiten  der Rechtsanwälte der Mahnfactory. Sie brauchen keine Kosten für das vorgerichtliche Verfahren verauslagen.

In diesem Stadium des Verfahrens gewinnen wir ein umfassendes Bild über die Solvenz und Zahlungsmoral Ihres Schuldners: Dazu holen wir unter anderem, soweit Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit vorliegen, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ein. Soweit Ihr Schuldner Ihre Forderung nach dem vorgerichtlichen Mahnschreiben nicht unmittelbar begleicht, treten wir in telefonischen Kontakt mit Ihrem Schuldner, wodurch wir unter anderem Kenntnis von den behaupteten Einwendungen Ihres Schuldners erlangen. Aufgrund dieser Informationen sind wir in der Lage, die Erfolgsaussichten eines Mahnbescheids oder einer Klage zu beurteilen

Das Mahnbescheid-Verfahren

Ist Ihr Schuldner weiterhin zahlungsunwillig, so leitet Ihr persönlicher Berater nach Rücksprache das gerichtliche Mahnverfahren gegen Ihren Schuldner ein. Hierbei wird zunächst ein entsprechender Antrag bei dem zuständigen Gericht eingereicht. Der Antrag berücksichtigt sämtliche Zinsforderungen sowie Kosten. Den Mahnbescheid beantragen wir an dem Tag, an dem Sie uns hiermit beauftragen. Aufgrund unseres Antrages wird der Mahnbescheid Ihrem Schuldner zugestellt. Dieser kann hiergegen innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. In diesem Falle würden wir auf Ihren Wunsch hin den Übergang in das streitige Verfahren beantragen und Sie weiter betreuen. Legt Ihr Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragen wir nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheides.

Der Vollstreckungsbescheid ist der eigentliche Vollstreckungstitel. Nach Erlass des selben hat Ihr Schuldner wiederum das Recht innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel einzulegen. Tut er dies, so geht das Verfahren automatisch in das gerichtliche Verfahren über. Wir werden dabei als Ihre Prozessbevollmächtigten aufgefordert, Ihre Forderung in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. Da der Sie betreuende Rechtsanwalt der Mahnfactory von Anfang an mit Ihrem Verfahren betreut ist, kennt er sämtliche forderungsbegründenden Umstände, aber auch eventuell behauptete Einwendungen Ihres Schuldners, so dass die Voraussetzungen optimal sind, den Anspruch kurzfristig zu begründen, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden.

Das Vollstreckungsverfahren

Im Zwangsvollstreckungsverfahren leiten wir die Pfändung in sämtliche uns bekannten, pfändbaren Vermögenswerte ein . Wir nutzen dabei die Informationen von Ihnen, sowie alle Informationen die wir während des gesamten Verfahrens gesammelt haben. Soweit wir konkrete Anhaltspunkte haben, prüfen wir vorab, ob Vermögen vorhanden ist (z.B. Grundbuchauszug). Bei fruchtloser Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners beantragen wir die Abgabe der eidessstattlichen Versicherung. Dies hat erhebliche negative Auswirkungen für Ihren Schuldner und führt in der Regel dazu, dass selbst Handyverträge nicht mehr abgeschlossen werden können. Oftmals versucht der Schuldner daher alles, um dies zu verhindern und zahlt schließlich doch noch.

Sollte Ihre Forderung hiernach nicht vollständig befriedigt sein, überwachen wir auf Wunsch Ihre Forderung bis zu dreßig Jahre und beantragen diverse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Absprache erneut. Selbstverständlich werden hierbei sämtliche angefallenen Kosten und Zinsen geltend gemacht. Die Vollstreckung aus dem erwirkten Titel ist 30 Jahre lang möglich.

Das gerichtliche Verfahren

Wenn die Forderung vom Schuldner bestritten wird und es überwiegend wahrscheinlich ist, dass auf einen Mahnbescheid direkt ein Widerspruch erfolgen wird, kann es der richtige Weg sein, direkt Klage zu erheben. Die Rechtsanwälte der Mahnfactory beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten und den Kosten.

Erfolgt auf einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid ein Widerspruch oder Einspruch, so lässt sich die Forderung nur durch die Überleitung in das streitige Verfahren realisieren. Auch hier beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten und Kosten.

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