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Nachdem der BGH Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten bereits in früheren Entscheidungen für unzulässig erklärt hat, hat er nun in seinen Urteilen vom 28.10.2014 - Az.: XIZR 348/13 und - Az.: XI ZR 17/14 über die Verjährung entschieden. Demnach verjähren die Rückforderungsansprüche für alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite zum 31.12.2014! 

Für Bearbeitungsgebühren, die in 2004 gezahlt wurden, gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Diesbezügliche Ansprüche verjähren taggenau zehn Jahre nach Auszahlung des Darlehens. Für alle Zahlungen ab dem 01.01.2012 gilt die Regelverjährungsfrist von drei Jahren.

Was ist zu tun?

Schritt 1: 
Wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahren einen Bankkredit aufgenommen haben, prüfen Sie Ihre Unterlagen auf die Erhebung und Zahlung einer Bearbeitungsgebühr.

Schritt 2: 
Machen Sie die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen mit Hilfe unseres Musterschreibens bei Ihrer Bank geltend.

Schritt 3: 
Behalten Sie die Verjährung im Auge (Ansprüche aus 2004 verjähren taggenau zehn Jahre nach Zahlung). Der Mahnbescheid muss vor Verjährung beantragt werden. 

Zur vorgerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderungen können Sie das beigefügte Musterschreiben verwenden. Hierin ist eine angemessene Frist von etwa 10 Tagen (das gilt nur, soweit hierfür noch genügend Zeit ist - so macht eine zehntägige Frist gesetzt am 28.12.2014 keinen Sinn, wenn Ihre Forderung am 31.12.2014 verjährt.) zu setzen. Mit dem Musterschreiben setzen Sie Ihre Bank in Verzug, so dass eventuell nachfolgend anfallende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von Ihrer Schuldnerin (Kreditinstitut) zu erstatten sind. Bei drohender Verjährung (z.B. die Forderung verjährt in drei Tagen) sollte direkt ein Mahnbescheid beantragt werden. 

Mit dem Musterschreiben hemmen Sie jedoch nicht die Verjährung! 
Es ist daher dringend zu empfehlen, vor Eintritt der Verjährung eine verjährungshemmende Maßnahme (z.B. gerichtlicher Mahnbescheid) zu ergreifen. Zahlt die Bank nicht freiwillig innerhalb der von Ihnen gesetzten angemessenen Frist, so setzen wir Ihre Ansprüche gerne für Sie durch. 

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Musterschreiben.pdf (PDF Version), Musterschreiben.docx (Word Version)

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