Kontaktaufnahme mit den Rechtsanwälten
der Mahnfactory
Für einen Erstkontakt füllen Sie einfach unser
Kontaktformular
oder unseren
Rückrufauftrag
aus. Ihr persönlicher Berater setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Dieser wird Sie während des gesamten Verfahrens betreuen. Sie können
uns selbstverständlich auch
direkt
anrufen.
Übersendung Ihrer Unterlagen
Um ein möglichst zügiges Verfahren zu gewährleisten, können
Sie uns sämtliche benötigte
Unterlagen per E-Mail-Anhang oder per Fax zukommen lassen.
Der traditionelle Postversand bleibt natürlich weiterhin möglich.
Vorgerichtliche Forderungsverfolgung durch die Rechtsanwälte der Mahnfactory
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen sendet Ihr persönlicher Berater der
Mahnfactory grundsätzlich noch am selben Tag ein vorgerichtliches anwaltliches
Mahnschreiben an Ihren Schuldner. Darin wird Ihr Schuldner zur Begleichung Ihrer
Forderung aufgefordert. Erfolgt die Zahlung daraufhin nicht direkt, so setzt
sich Ihr persönlicher Berater unmittelbar telefonisch mit Ihrem Schuldner
in Verbindung. Bei diesem telefonischen Kontakt, der oft zu einer außergerichtlichen
Einigung führt, profitieren Sie von den
besonderen
kommunikativen Fähigkeiten der Rechtsanwälte der
Mahnfactory.
Sie brauchen keine Kosten
für das vorgerichtliche Verfahren verauslagen.
In diesem Stadium des Verfahrens gewinnen wir ein umfassendes Bild über
die Solvenz und Zahlungsmoral Ihres Schuldners: Dazu holen wir unter anderem,
soweit Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit vorliegen, eine
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ein. Soweit Ihr Schuldner Ihre Forderung
nach dem vorgerichtlichen Mahnschreiben nicht unmittelbar begleicht, treten
wir in telefonischen Kontakt mit Ihrem Schuldner, wodurch wir unter anderem
Kenntnis von den behaupteten Einwendungen Ihres Schuldners erlangen. Aufgrund
dieser Informationen sind wir in der Lage, die Erfolgsaussichten eines Mahnbescheids
oder einer Klage zu beurteilen.
Das Mahnbescheid-Verfahren
Ist Ihr Schuldner weiterhin zahlungsunwillig, so leitet Ihr persönlicher
Berater nach Rücksprache das gerichtliche Mahnverfahren gegen Ihren Schuldner
ein. Hierbei wird zunächst ein entsprechender Antrag bei dem zuständigen
Gericht eingereicht. Der Antrag berücksichtigt sämtliche Zinsforderungen
sowie Kosten. Den
Mahnbescheid
beantragen wir an dem Tag, an dem Sie uns hiermit beauftragen. Aufgrund unseres
Antrages wird der Mahnbescheid Ihrem Schuldner zugestellt. Dieser kann hiergegen
innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. In diesem Falle würden wir
auf Ihren Wunsch hin den Übergang in das
streitige
Verfahren beantragen und Sie weiter betreuen. Legt Ihr Schuldner
keinen Widerspruch ein, beantragen wir nach Ablauf der Widerspruchsfrist den
Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Der Vollstreckungsbescheid ist der eigentliche
Vollstreckungstitel. Nach Erlass des selben hat Ihr Schuldner wiederum das Recht
innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel einzulegen. Tut er dies, so geht das Verfahren
automatisch in das
gerichtliche
Verfahren über. Wir werden dabei als Ihre Prozessbevollmächtigten
aufgefordert, Ihre Forderung in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu
begründen. Da der Sie betreuende Rechtsanwalt der Mahnfactory von Anfang
an mit Ihrem Verfahren betreut ist, kennt er sämtliche forderungsbegründenden
Umstände, aber auch eventuell behauptete Einwendungen Ihres Schuldners,
so dass die Voraussetzungen optimal sind, den Anspruch kurzfristig zu begründen,
um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden.
Das Vollstreckungsverfahren
Im Zwangsvollstreckungsverfahren leiten wir die Pfändung in sämtliche
uns bekannten,
pfändbaren
Vermögenswerte ein . Wir nutzen dabei die Informationen von
Ihnen, sowie alle Informationen die wir während des gesamten Verfahrens
gesammelt haben. Soweit wir konkrete Anhaltspunkte haben, prüfen wir vorab,
ob Vermögen vorhanden ist (z.B. Grundbuchauszug). Bei fruchtloser Pfändung
in das bewegliche Vermögen des Schuldners beantragen wir die Abgabe der
eidessstattlichen
Versicherung. Dies hat erhebliche negative Auswirkungen für
Ihren Schuldner und führt in der Regel dazu, dass selbst Handyverträge
nicht mehr abgeschlossen werden können. Oftmals versucht der Schuldner
daher alles, um dies zu verhindern und zahlt schließlich doch noch.
Sollte Ihre Forderung hiernach nicht vollständig befriedigt sein, überwachen
wir auf Wunsch Ihre Forderung bis zu dreßig Jahre und beantragen diverse
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Absprache erneut. Selbstverständlich
werden hierbei sämtliche angefallenen Kosten und Zinsen geltend gemacht.
Die Vollstreckung aus dem erwirkten Titel ist 30 Jahre lang möglich.
Das gerichtliche
Verfahren
Wenn die Forderung vom Schuldner bestritten wird und es überwiegend wahrscheinlich
ist, dass auf einen Mahnbescheid direkt ein Widerspruch erfolgen wird, kann
es der richtige Weg sein, direkt Klage zu erheben. Die Rechtsanwälte
der Mahnfactory beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten und den Kosten.
Erfolgt auf einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid ein Widerspruch
oder Einspruch, so lässt sich die Forderung nur durch die Überleitung
in das streitige Verfahren realisieren. Auch hier beraten wir Sie gerne zu
den Erfolgsaussichten und Kosten.