





Ein Mahnbescheid wird nach formeller Prüfung eines Mahnverfahrens ausgestellt. Er ermöglicht die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners - ohne Klageerhebung und damit ohne Gerichtsurteil. Der Mahnbescheid wird ausgestellt, ohne zu prüfen, ob die Forderung des Antragstellers begründet ist.
Mit dem Mahnverfahren soll eine einfache, schnelle und kostengünstige Durchsetzung von Geldforderungen ermöglicht werden. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger ohne Weiteres einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Der Mahnbescheid kann manuell oder online beantragt werden. Der Rechtspfleger überprüft den Antrag hinsichtlich formeller Voraussetzungen und Schlüssigkeit. Ob der Mahnbescheid im automatisierten oder im herkömmlichen Verfahren erwirkt wird, ist von dem Bundesland abhängig, indem der Gläubiger seinen Wohnsitz hat. Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn offizielle Formulare benutzt werden.
Vor Einleitung des Mahnverfahrens sollte geprüft werden, ob es sich
hierbei für den individuellen Fall tatsächlich um die vorteilhafteste
Lösung handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen eignen sich andere Maßnahmen
besser, um die Forderung durchzusetzen. Ob die Beantragung eines Mahnbescheides
sinnvoll ist, prüft die Mahnfactory gerne.

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Oliver Völsing Rechtsanwalt |